Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Bestellungen
Diese AGB gelten nur, sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht entgegengenommen. Bestellungen werden vom Verlag durch Erteilung der Rechnung oder Auftragsbestätigung angenommen. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht. Bestellungsannahme erfolgt auch durch Absendung der Lieferung.
2. Lieferung
Bücher, Zeitschriften und andere Produkte des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem vom Verlag bestimmten Versandort geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.
3. Transportrisiko
Alle Sendungen gehen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Käufers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition oder Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden.
4. Individualisierte Bestellungen
Im Falle einer individualisierten Bestellung gibt der Käufer beim Bestellvorgang die gewünschten Bilder / Daten in die hierfür vorgesehene Bildmaske ein, bzw. lädt diese hoch. Dabei ist er verpflichtet, die vorgegebenen Qualitätsmerkmale einzuhalten. Aufgrund systembedingter Ungenauigkeiten kann es insbesondere hinsichtlich der Farbgebung zu Abweichungen zwischen dem „proof“, also dem Muster welches der Käufer auf dem Bildschirm ansehen kann und dem zugesandten Echtdruck kommen. Insoweit gelten nur erhebliche Abweichungen als Mangel im Sinne des § 434 BGB. Der Käufer erkennt an, dass der Verlag insoweit keine Farbverbindlichkeit zusagen kann. Er ist bei unwesentlichen Abweichungen zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet und darf die Abnahme nicht verweigern.
5. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme
5.1. Der Verlag gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware.
5.2. Es ist nicht die Absicht des Verlages, und der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht darauf angelegt, gegenüber dem Käufer eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 5.1. hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu übernehmen.
5.3. Entsprechend Ziffer 5.2. sind Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstiges dem Käufer von Springer-Verlag GmbH überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.
6. Gewährleistung, Untersuchungspflicht
6.1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und dem Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
6.2. Im Fall von Teillieferungen ist die Rechnung nach der ersten Teillieferung zur Zahlung fällig.
6.3. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes beseitigen.
6.4. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
6.5. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer.
7. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
7.1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
7.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüche Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verlag garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des Verlages.
8.2. Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
8.3. Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.
8.4. Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlußsaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird.
Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an.
Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.
Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offenzulegen und Forderungen selbst einzuziehen.
Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.
9. Preise
9.1. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.
9.2. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muß der Verlag bezweifeln, daß die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen.
9.3. Die Zeitschriften sowie die nicht deutschsprachigen Publikationen und die CDRoms des Verlages unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekanntgegeben, gelten die neuen Preise.
10. Zahlung
Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Zahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu zahlen.
11. Zahlungsverzug
Im Falle des Verzuges sind die gesamten im Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.
12. Datenschutz
Die Gesetze zum Datenschutz werden eingehalten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Heidelberg. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Hauptsitz des Verlages zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Heidelberg.
Diese AGB gelten nur, sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht entgegengenommen. Bestellungen werden vom Verlag durch Erteilung der Rechnung oder Auftragsbestätigung angenommen. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht. Bestellungsannahme erfolgt auch durch Absendung der Lieferung.
2. Lieferung
Bücher, Zeitschriften und andere Produkte des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem vom Verlag bestimmten Versandort geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.
3. Transportrisiko
Alle Sendungen gehen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Käufers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition oder Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden.
4. Individualisierte Bestellungen
Im Falle einer individualisierten Bestellung gibt der Käufer beim Bestellvorgang die gewünschten Bilder / Daten in die hierfür vorgesehene Bildmaske ein, bzw. lädt diese hoch. Dabei ist er verpflichtet, die vorgegebenen Qualitätsmerkmale einzuhalten. Aufgrund systembedingter Ungenauigkeiten kann es insbesondere hinsichtlich der Farbgebung zu Abweichungen zwischen dem „proof“, also dem Muster welches der Käufer auf dem Bildschirm ansehen kann und dem zugesandten Echtdruck kommen. Insoweit gelten nur erhebliche Abweichungen als Mangel im Sinne des § 434 BGB. Der Käufer erkennt an, dass der Verlag insoweit keine Farbverbindlichkeit zusagen kann. Er ist bei unwesentlichen Abweichungen zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet und darf die Abnahme nicht verweigern.
5. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme
5.1. Der Verlag gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware.
5.2. Es ist nicht die Absicht des Verlages, und der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht darauf angelegt, gegenüber dem Käufer eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 5.1. hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu übernehmen.
5.3. Entsprechend Ziffer 5.2. sind Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstiges dem Käufer von Springer-Verlag GmbH überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.
6. Gewährleistung, Untersuchungspflicht
6.1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und dem Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
6.2. Im Fall von Teillieferungen ist die Rechnung nach der ersten Teillieferung zur Zahlung fällig.
6.3. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes beseitigen.
6.4. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
6.5. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer.
7. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
7.1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
7.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüche Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verlag garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des Verlages.
8.2. Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
8.3. Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.
8.4. Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlußsaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird.
Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an.
Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.
Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offenzulegen und Forderungen selbst einzuziehen.
Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.
9. Preise
9.1. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.
9.2. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muß der Verlag bezweifeln, daß die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen.
9.3. Die Zeitschriften sowie die nicht deutschsprachigen Publikationen und die CDRoms des Verlages unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekanntgegeben, gelten die neuen Preise.
10. Zahlung
Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Zahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu zahlen.
11. Zahlungsverzug
Im Falle des Verzuges sind die gesamten im Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.
12. Datenschutz
Die Gesetze zum Datenschutz werden eingehalten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Heidelberg. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Hauptsitz des Verlages zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Heidelberg.